Thermenwartung: wie oft, und wer zahlt?
Die Hersteller empfehlen eine Wartung einmal im Jahr, am besten vor der Heizsaison. Die laufende Wartung zahlt der Mieter. Reparatur und Tausch einer mitvermieteten Therme sind seit der Wohnrechtsnovelle 2015 Sache des Vermieters (§ 3 Mietrechtsgesetz). Fällt die Wohnung nicht voll unter das Mietrechtsgesetz, kommt es auf den Mietvertrag an.
Wie oft
Einmal im Jahr ist die Empfehlung der Hersteller und bei vielen Mietverträgen ausdrücklich vereinbart.
Das Land Oberösterreich schreibt für Heizungs- und Gasanlagen wiederkehrende Überprüfungen vor (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz). In welchem Abstand, hängt von Gerät und Leistung ab. Ihr Betrieb oder Rauchfangkehrer nennt das Intervall für Ihre Anlage.
Wer zahlt
Die laufende Wartung zahlt der Mieter. Reparatur und Tausch einer mitvermieteten Therme sind seit der Wohnrechtsnovelle 2015 Sache des Vermieters (§ 3 Mietrechtsgesetz). Fällt die Wohnung nicht voll unter das Mietrechtsgesetz, kommt es auf den Mietvertrag an.
Was bei der Wartung gemacht wird
Der Techniker reinigt Brenner und Wärmetauscher, prüft Dichtheit, Sicherheitseinrichtungen und Wasserdruck und misst die Abgaswerte. Verschleißteile wie Dichtungen oder Elektroden werden bei Bedarf getauscht und extra verrechnet.
Was passiert ohne Wartung
Der Verbrauch steigt, Störungen werden häufiger, und im schlimmsten Fall tritt Kohlenmonoxid aus. Herstellergarantien setzen meist eine regelmäßige Wartung voraus, und Mieter können für Schäden haften, die durch unterlassene Wartung entstehen.
Was kostet das?
Häufige Fragen
Ja. Thermenservice, Thermenwartung und Thermenüberprüfung meinen im Alltag denselben Termin: Reinigung, Kontrolle und Abgasmessung der Therme.
In der Regel etwa eine Stunde. Müssen Teile getauscht werden, die der Techniker nicht dabei hat, braucht es einen zweiten Termin.


