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Was tun bei Gasgeruch?

Fenster öffnen, keine Lichtschalter, Klingeln oder Flammen benutzen, den Gashahn schließen und das Haus verlassen. Dann von draußen den Gasnotruf 128 anrufen. Die Nummer gilt in ganz Österreich und ist rund um die Uhr besetzt.

Stand Oktober 2026

Schritt für Schritt

  1. Fenster und Türen weit öffnen und für Durchzug sorgen.
  2. Keine Lichtschalter, Klingeln, Stecker oder Elektrogeräte betätigen, auch nicht das Telefon in der Wohnung.
  3. Nicht rauchen, kein Feuerzeug, keine Kerzen.
  4. Den Gashahn am Gerät oder am Gaszähler schließen, wenn er gefahrlos erreichbar ist.
  5. Die Nachbarn durch Klopfen warnen, nicht durch Läuten.
  6. Das Haus verlassen und von draußen den Gasnotruf 128 anrufen.

Woran man Gas erkennt

Erdgas ist von sich aus geruchlos. Damit ein Leck auffällt, wird ihm ein Warngeruch beigemischt, den man schon in kleinen Mengen bemerkt.

Kohlenmonoxid ist etwas anderes: Es entsteht, wenn eine Therme schlecht verbrennt, und ist weder zu riechen noch zu sehen. Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit in der Nähe einer laufenden Therme sind Warnzeichen. Dann sofort ins Freie gehen und die Rettung (144) oder die Feuerwehr (122) rufen.

Wie es danach weitergeht

Die Gasanlage bleibt geschlossen, bis sie geprüft ist. Die Ursache sucht und behebt ein befugter Gas-Installateur. Er stellt nach der Reparatur einen Befund aus, dass Leitung und Geräte dicht sind.

Mieter informieren zusätzlich den Vermieter oder die Hausverwaltung.

Was kostet das?

Richtwerte aus dem Bauleo-Preiskatalog für Oberösterreich, inkl. USt. Stand Oktober 2026. Kein Angebot.

Häufige Fragen

Der Notruf 128 selbst ist kostenlos. Was ein Einsatz und die Reparatur danach kosten, sagt Ihnen der Netzbetreiber oder der Betrieb, bevor gearbeitet wird.

Das Land Oberösterreich schreibt für Heizungs- und Gasanlagen wiederkehrende Überprüfungen vor (Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz). In welchem Abstand, hängt von Gerät und Leistung ab. Ihr Betrieb oder Rauchfangkehrer nennt das Intervall für Ihre Anlage.

Nein. Solange nicht klar ist, woher das Gas kam, bleibt der Gashahn zu. Erst ein befugter Betrieb gibt die Anlage wieder frei.

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